1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen («AVB») regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der AVET GmbH («wir/uns») und unserem Kunden; die AVB sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unserem Kunden über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen abschließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an unseren Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2 Die AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden oder Dritter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Dies gilt auch, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine Bedingungen verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen, sowie für den Fall, dass wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AVB abweichenden Bedingungen des Kunden den Vertrag vorbehaltlos ausführen.
1.3 Kunde kann nur ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB sein
2. Angebot, Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Wir sind berechtigt, Bestellungen des Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang anzunehmen. Ein Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande.
2.2 Für den Vertragsinhalt ist ausschließlich der schriftlich abgeschlossene Vertrag einschließlich dieser AVB maßgebend. Dieser gibt alle Abreden zum Vertragsinhalt vollständig wieder. Mündliche Vereinbarung sind rechtlich unverbindlich, sofern sich aus dem schriftlichen Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt. Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AVB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, von den AVB abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern eine Kopie der unterschriebenen Vereinbarung ausgetauscht wird.
2.3 Unsere Angaben zur Ware (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Proben und Muster sind unverbindliches Anschauungsmaterial und hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und (technischen) Werte nur als ungefähre Anhaltspunkte zu betrachten; sie stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.
2.4 Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde ist nicht berechtigt diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt zu geben, selbst oder durch Dritte zu nutzen oder zu vervielfältigen.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise netto, FCA benannter Bestimmungsort Incoterms® 2020, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und Kosten für die Verpackung. Wir geben den benannten Bestimmungsort jeweils in unserer Auftragsbestätigung oder den Versanddokumenten an.
3.2 Der Kaufpreis ist ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware zur Zahlung fällig. Die Zahlung per Scheck oder Wechsel ist nicht zulässig.
3.3 Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, sofern uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit unseres Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und nach Maßgabe derer die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden gefährdet sind.
3.4 Zur Aufrechnung sowie zur Ausübung von Pfand- oder Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur befugt, wenn die von ihm geltend gemachten Forderungen unsererseits unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder mit unseren Ansprüchen im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
4. Lieferung, Liefertermine, Gefahrübergang
4.1 Die Lieferung erfolgt FCA benannter Bestimmungsort Incoterms® 2020.
4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe im Sinne von FCA benannter Bestimmungsort Incoterms® 2020 auf den Kunden über.
4.3 Sofern wir einen Liefertermin oder eine Lieferfrist nicht ausdrücklich als verbindlich ausweisen, gelten diese als nur annähernd vereinbart. Im Falle einer Versendung der Ware beziehen sich Lieferfristen und -termine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
4.4 Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse wie beispielsweise Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von behördlichen notwendigen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Lieferanten, verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur vorübergehend ist, sind wir zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern bzw. verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Der Kunde ist berechtigt durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm infolge einer solchen Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist.
4.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) vom Kunden zu verlangen. Hierfür berechnen wir je angefangener Kalenderwoche des Verzugs einen Betrag in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrags der vom Verzug betroffenen Ware, maximal jedoch 5 % des betreffenden Rechnungsbetrags.
4.6 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit.
4.7 Für Verpackungen nach § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG gilt , dass Rückgabeort unser Werk ist, vom welchem wir die Ware versandt haben, und dass sämtliche Kosten des Rücktransports vom Käufer zu tragen sind.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer Forderungen aus der bestehenden sowie künftigen Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden verbleibt die gelieferte Ware in unserem Eigentum (nachfolgend «Vorbehaltsware»). Bei Vertragsverletzungen des Kunden, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, führt der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durch.
5.3 Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Vorbehaltsware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird oder ausgesetzt zu werden droht. Insbesondere Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.
5.4 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Fall tritt er jedoch bereits jetzt sämtliche Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehen – unabhängig davon, ob dies vor oder nach einer Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt. Unbeschadet unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
5.5 Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen entstehen. Die so hergestellte Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Regelung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache. Unser Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware (Nettorechnungsbetrag zum Zeitpunkt der Lieferung) zum Rechnungswert der übrigen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung gemäß §§ 947, 948 BGB, überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm an der neuen Sache oder dem neuen Warenbestand zustehenden Eigentumsrechte im Umfang des vorstehend bestimmten Miteigentumsanteils. Wir nehmen diese Übertragung hiermit an. Der Kunde verwahrt die in unserem (Mit-)Eigentum stehenden Waren unentgeltlich für uns. Er ist verpflichtet, diese mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln sowie auf Verlangen gesondert zu lagern und als unser Eigentum zu kennzeichnen.
5.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden hinsichtlich des übersteigenden Wertes insoweit freizugeben, als der realisierbare Werte unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
5.7 Soweit der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Staates, in dem sich die Ware befindet, nicht oder nicht in vollem Umfang wirksam ist, räumt der Kunde uns das nach diesem Recht wirtschaftlich nächstkommende Sicherungsrecht an der Ware bzw. an den daraus entstehenden Forderungen ein. Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu ergreifen und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um unsere Sicherungsrechte entsprechend wirksam zu begründen, aufrechtzuerhalten und durchzusetzen.
6. Gewährleistung
6.1 Erweist sich unsere gelieferte Ware als mangelhaft, sind wir zunächst verpflichtet und berechtigt, innerhalb angemessener Frist nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nachzuerfüllen. Im Falle einer Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil die Ware sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
6.2 Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
6.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
6.4 Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, werden wir nach unserer Wahl unsere Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder diese an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser AVB nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen uns gehemmt.
7. Haftung
7.1 Wir haften im Falle einer Verletzung unserer wesentlichen Vertragspflichten, die wir zu vertreten haben, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung diesbezüglich jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.2 In allen übrigen Fällen haften wir, wenn ein Schaden durch uns oder durch einen unserer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
7.3 Unsere Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder nach anderen zwingenden gesetzlichen Ansprüchen bleiben unberührt.
7.4 Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung im Übrigen ausgeschlossen.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
8.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss der auf das UN-Kaufrecht verweisenden Normen des deutschen internationalen Privatrechts.
8.2 Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden ist unser Sitz. Wir sind zusätzlich berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.
Stand: 25. März 2026